Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 W 7/04

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 07.01.2004 abgeändert.

Die mit Schriftsatz der Antragsgegnerinnen vom 11.12.2003 gestellten Ergän-zungsfragen sind an den Sachverständigen zu stellen. Die erforderliche An-ordnung wird dem Landgericht übertragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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