Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 23/04

Tenor

Die Erinnerung des Kostenschuldners vom 27.11.2003 gegen den Kosten-ansatz des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11.06.2003 (Kassenzei-chen 1942460 212 7) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kosten-rechnung vom 03.11.2003 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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Referenzen

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