Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 50/04

Tenor

Die Beschwerde des Kostenschuldners gegen die Entscheidung des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12.02.2004 betreffend die Zurückweisung des Antrags nach § 8 GKG wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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