Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 72/03

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsstellerin gegen den Kostenfest-setzungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 24. November 2003 (VK 1 - 75/03) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragsgegnerin in diesem Verfahren entstandenen Aufwendun-gen zu tragen.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 1.339 Euro


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