Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 191/03

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung seines weiterge-henden Rechtsmittels das am 1. Oktober 2003 verkündete Urteil der Einzel-richterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abge-ändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.451,96 EUR nebst Zinsen in Hö-he von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. November 2001 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites fallen zu 60 % der Klägerin und zu 40 % der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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