Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 4/04

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 2b. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf vom 06. August 2003 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die voll- streckenden Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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