Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-Kart 7/03 (V)

Tenor

Die Beschwerden der Betroffenen gegen die Beschlüsse des Bun-deskartellamts vom 8. Oktober 2003 (B 11 - 12/03) werden zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die in diesem Verfah-ren zur zweckentsprechenden Erledigung notwendigen Aufwen-dungen des Bundeskartellamts werden der Betroffenen auferlegt.


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