Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 22/04

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Antrags-gegnerin unter Aufhebung des Beschlusses der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 5. April 2004 (Az. VK 1 - 4/04) untersagt, in dem durch die europaweite Öffentliche Verga-bebekanntmachung vom November 2003 eingeleiteten Offenen Verfahren zur Vergabe von Dachabdichtungsarbeiten beim Neubau des Straßenbahnbetriebshofs B. einen Zuschlag zu erteilen.

Das weitergehende Rechtsmittel und der weitergehende Nachprü-fungsantrag der Antragstellerin werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens in beiden Instanzen und die in beiden Instanzen entstandenen Auslagen der Beteiligten werden gegeneinander aufgehoben.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 65.848 Euro


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