Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 W 32/04

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird unter Zurückweisung sei-nes weitergehenden Rechtsmittels der Kostenfestsetzungsbe-schluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf -Rechtspfleger- vom 15. Januar 2004 aufgehoben, soweit gegen den Kläger mehr als 701,74 EUR nebst Zinsen festgesetzt worden sind.

Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch der Beklagten zu 1. und 2. wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Beschwerdewert: 687,91 EUR


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.