Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 39/04

Tenor

I. Der Antrag der Beigeladenen, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 16. Juni 2004 (VK 1 - 07/2004) bis zur Beschwerdeent-scheidung zu verlängern, wird verworfen.

II. Termin zur mündlichen Verhandlung über die sofortige Beschwerde wird bestimmt auf den

1. September 2004, 11.00 Uhr, Saal A 208.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.