Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 56/00

Tenor

Soweit die Parteien den Rechtsstreit nicht bereits

übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt

haben, wird auf die Berufung der Klägerin unter Zurück-

weisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil

der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 9.

März 2000 teilweise abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu er-

teilen, ob er in der Vegetationsperiode 1997/1998 (Anbau

zur Ernte 1998) in seinem Betrieb Erntegut, das er durch

Anbau von Vermehrungsmaterial der für PBI Saatzucht,

Zweigniederlassung M. D. G. als der

ausschließlich Nutzungsberechtigten geschützten (Winter-

weizen-) Sorten „C.“ und „R.“ im eigenen Betrieb

gewonnen hat, als Vermehrungsmaterial verwendet hat

(Nachbau) und der Klägerin Auskunft über die Menge des

von ihm verwendeten Saatguts der Sorten „C.“ und

„R.“ zu erteilen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin aufer-

legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die

Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung

oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von € 1.500,00

abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Si-

cherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagte darf die Voll-

streckung der Klägerin wegen des zuerkannten Auskunfts-

anspruches gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung ei-

nes Betrages in Höhe von € 10,00 abwenden, wenn nicht

die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen, für die Klägerin jedoch nur in-

soweit, als die materielle Abweisung des Anspruches auf

Auskunftserteilung Sortenschutzrechte nach dem Gemein-

schaftsrecht betrifft.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird für die Zeit

bis zu den übereinstimmenden Erledigungserklärungen

vom 17. Juni 2004 auf DM 2.610,00 (= € 1.334,47) und für

die Zeit danach auf DM 2.600,00 (= € 1.329,36) festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.