Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I - 8 U 16 / 04

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 14.01.2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet .


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