Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-8 U 57/03

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. April 2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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