Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - IV 2 Ss (OWi) 99/04 - (OWi) 43/04 III

Tenor

b e s c h l o s s e n :

1.

Das angefochtene Urteil wird - auch bezüglich des Betroffenen ....... - im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsge-richt zurückverwiesen.

2.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.