Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-W (Kart) 9/04

Tenor

1. Auf die Beschwerde der Verfügungsbeklagten wird der Streitwert für die 1.Instanz unter teilweiser Abänderung der im Urteil des Landgerichts Köln vom 18.August 2003 enthaltenen Streitwertfestsetzung und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels auf 20.000 EUR bis zum 17.August 2003 und ab dem 18.August 2003 auf 10.000 EUR festgesetzt.

2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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