Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 102/04

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. April 2004 verkündete

Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchen-gladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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