Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 46/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weiterge-henden Rechtsmittels das am 12. Februar 2004 verkündete Urteil des Ein-zelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abge-ändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 13.500,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus 12.429,37 € seit dem 30. August 2003 und aus 321,37 € seit dem 8. Januar 2004 sowie aus 750,00 € seit dem 14. Oktober 2003 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges fallen zu 45 % dem Kläger und zu 55 % den Beklagten zur Last.

Die im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten werden zu 35 % dem Klä-ger und zu 65 % den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.