Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 W 85/04

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Düsseldorf vom 24.05.2004 dahingehend abgeändert, dass auf Grund des Vergleichs vor dem Landge-richt Düsseldorf vom 27.08.2003 von den Beklagten an Kosten 1.951,50 Euro (in Buchstaben: eintausendneunhunderteinundfünfzig Euro und 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 13.09.2003 an die Klägerin zu er-statten sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beklagten auferlegt.

Beschwerdewert: 1.800,-- €.


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