Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 261/04

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der angefochtene Beschluss des Landgerichts abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der unter TOP 2 c. der Eigentümerversammlung vom 16.04.2002 gefasste Be-schluss wird insoweit für ungültig erklärt als dem Beirat und dem Verwalter für das Abrechnungsjahr 2001 Entlastung erteilt worden ist. Im übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

Von den gerichtlichen Kosten des Verfahrens aller drei Instanzen werden der Beteiligten zu 1. 78 %, den übrigen Beteiligten 22 % auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Wert des Beschwerdegegenstandes:

TOP 2a und b je 1.000,00 EUR

TOP 2c Jahresabrechnung 41.864,66 EUR

TOP 2c Entlastung für Verwalter und Beirat 4.000,00 EUR


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