Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 135/04

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29. Juni 2004 verkün-dete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal dahin abgeändert, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an die Klägerin 10.062,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 2. November 2003 zu zahlen, abzüglich am 14. Mai 2004 gezahlter 7.547,15 EUR und am 16. August 2004 gezahlter weiterer 104,44 EUR.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Be-klagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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