Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 W 46/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kos-tenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf (Rechts-pflegerin) vom 11. Juni 2004 wird kostenpflichtig zurückgewie-sen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf EUR 85,69 fest-

gesetzt.


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Referenzen

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