Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 82/04

Tenor

I.

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 4. Oktober 2004, Az.: VK 3 - 152/04, bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragstellerin wird aufgegeben, bis zum 14. Januar 2005 mitzuteilen, ob und mit gegebenenfalls welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechter-halten wird.


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