Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 109/04

Tenor

hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 08. Dezember 2004 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht M., den Richter am Oberlandesgericht B. und die Richterin

am Amtsgericht R.

für R e c h t erkannt:

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.03.2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (6 O 299/03) wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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