Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 104/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Verwei-sungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düs-seldorf vom 29.11.2004 (VK - 50/2004 - B) wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragsgegnerin in diesem Verfahren entstandenen Aufwendungen werden der An-tragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 16.000 Euro


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