Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 149/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Düsseldorf - Rechtspflegerin - vom 03.09.2004 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.


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