Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 144/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. August 2004 verkün-dete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düssel-dorf abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklag-ten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstrecken-den Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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