Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 19/04

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Dezember 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer der Beklagten werden auf jeweils (bis zu) 50.000 EUR festge-setzt.


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