Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-W (Kart) 1/05

Tenor

I.

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird unter Zurückweisung

des weitergehenden Rechtsmittels der am 10. November 2004 verkündete Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 12 O 73/03 (Kart) - in dem Ausspruch zu I. abgeändert.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgeho-ben.

III.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 2.761 EUR.


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