Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 92/04

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 18. Oktober 2004 (VK VOL 29/2004) aufgehoben.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Angebotswertung zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages "Entsorgungsmanagement und Durchführung von Logistik und Entsorgungsdienstleistungen im Klinikum der Universität zu K. " unter Ausschluss des Angebotes der Beigeladenen zu wiederholen.

II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB sowie der notwendigen Auslagen, die der Antragstellerin in beiden Instanzen entstanden sind.

Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Auslagen selbst.

IV. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die

Antragstellerin in beiden Instanzen notwendig.

V. Beschwerdewert: bis 51.000,- EUR.


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