Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 84/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 8. Oktober 2004 (Az. VK 3 - 146/04) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragsgegnerin in diesem Verfahren entstandenen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 30.000 Euro


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