Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 4-05

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Verga-bekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 19. Januar 2005

(VK VOB 21/2003) wird zurückgewiesen.

II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dort ent-standenen notwendigen Auslagen der Antragsstellerin zu tragen.

III. Beschwerdewert: bis 4.000 Euro.


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