Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 39/03

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. November 2003 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurück-gewiesen.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 375.000 EUR abwenden, wenn nicht die Klä-gerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-tet.

III. Die Beschwer der Beklagten und der Streitwert für das Be-rufungsverfahren werden auf bis 310.000 EUR festgesetzt.


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