Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 123/04

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. Juni 2005 verkündete Grundurteil der 10. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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