Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-10 WF 42/04

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird auf die Be-schwerde des Antragstellers der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal

- Familiengericht - vom 22.10.2004 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Festsetzungsantrags des An-tragstellers wird die ihm zu gewährende Entschädigung für seinen Aufwand

gemäß Liquidation vom 27.05.2004 auf EUR 356,56,

gemäß Liquidation vom 08.08.2004 auf EUR 6.870,54 und

gemäß Liquidation vom 16.08.2004 auf EUR 1.120,55 festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen