Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 219/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. Oktober 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise ab-geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.016,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz aus 8.990,80 € vom 01.05.2002 bis zum 22.07.2002 und aus 6.016,31 € seit dem 23.07.2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden dem Kläger zu ei-nem Drittel und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu zwei Dritteln auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu zwei Fünfteln und die Beklagten als Gesamtschuldner zu drei Fünfteln.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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