Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 157/04

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.04.2005 verkündete

Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf

wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin einschließlich

der dem Streithelfer entstandenen Kosten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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