Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 25/05

Tenor

Auf die Berufung des Antragsgegners wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 12.01.2005 unter Aufhebung der Beschlussverfügung vom 21.10.2004 abgeändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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