Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-16 W 24/05

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss der

11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom

24. Februar 2005 abgeändert:

Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wird für unzulässig erklärt. Der Rechtsstreit wird an das Arbeitsgericht Darmstadt verwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 6.000,-- EUR festgesetzt.


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