Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-W (Kart) 5/05

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 24. März 2005 abgeändert und der Rechtstreit an das Arbeitsgericht Bayreuth ver-wiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Beschwerdewert: 2.500,- EUR


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