Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 220/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels das am 13. Oktober 2004 verkündete Urteil der 5. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 2.321,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunk-ten über dem Basiszinssatz seit dem 02. September 2002 zu zahlen.

Die Kosten beider Rechtszüge werden dem Kläger zu 83%, dem Beklagten zu 17% auferlegt mit Ausnahme derjenigen Kosten, welche durch die Anrufung des Landgerichts Berlin entstanden und vom Kläger allein zu tragen sind.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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