Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 22/05

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 18. Januar

2005 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Land-

gerichts Duisburg (6 O 261/04) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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