Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 45/05

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der so-fortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20. Juni 2005 (VK-01/2005-L) zu verlängern, wird abgelehnt.

Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Beschwerdegericht bis zum 12. August 2005 mitzuteilen, ob und mit gegebenenfalls wel-chen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleibt.

Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, eine Auftragserteilung durch geeignete Unterlagen zu belegen.


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