Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 156/05

Tenor

Unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses des Landgerichts wird der Zahlungsantrag der Antragsteller abgewiesen.

Die Gerichtskosten sämtlicher Instanzen fallen den Antragstellern zur Last. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Beschwerdewert: 1.397,40 €


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