Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 60/03

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. September 2003 (VK-12/2000-L) wird auf ihre Kosten zurückge-wiesen.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 1.000 Euro


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Referenzen

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