Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 W 8/05

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 5. April 2005 gegen den Beschluss der 4b. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf vom 23. März 2005 wird zu- rückgewie-sen.

Die Schuldnerin hat auch die Kosten des Be-

schwerdeverfahrens zu tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren

beträgt 30.000 Euro.


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