Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 16/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9.12.2004 ver-kündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teil-weise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.284,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.11.2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 31% und der Kläger zu 69 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen


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