Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 10/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Dezember

2004 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Land-

gerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfah-

rens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die

Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von € 2.300,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf

€ 5.590,80 festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.