Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 146/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. Juni 2004 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14. Oktober 2004 nebst dem ihm zugrunde liegenden Verfahren im Umfang der Anfechtung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beru-fungsrechtszuges - an die Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen.


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