Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 217/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.11.2004 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst :

1.)

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.409,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 28.8.2002 zu zahlen.

2.)

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflich-tet sind, dem Kläger unter Berücksichtigung eines Mitverschuldensan-teils von 25 % jeglichen materiellen und immateriellen Schaden zu er-setzen, den er infolge des Verkehrsunfalls vom 3.8.2000 künftig noch erleiden wird, soweit der Anspruch nicht gemäß § 116 SGB X auf Sozi-alversicherungsträger übergegangen ist.

3.)

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 75 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 25 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 72 % und die Beklagten zu 28 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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