Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 78/05

Tenor

I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer soforti-gen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 10. Oktober 2005 (VK 1 - 131/05) bis zur Beschwerdeent-scheidung zu verlängern, wird abgelehnt.

II. Der Antrag der Antragsstellerin auf Akteneinsicht wird abgelehnt.

III. Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat innerhalb von zwei Wo-chen ab Zugang dieses Beschlusses mitzuteilen, ob und ggfls. mit wel-chen Anträgen sie die Beschwerde aufrechterhalten wird.

IV. Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, einen etwaigen Zuschlag in ge-eigneter Form schriftlich nachzuweisen.


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